Auch während der Bauphase stehen wir mit Rat zur Seite. So können wir mittels gutachterlicher Stellungnahmen bei Meinungsverschiedenheiten zwischen verschiedenen Beteiligten die meist aufgeheizte Diskussionskultur wieder auf eine sachliche Ebene zurückführen.
Gutachten zum jeweiligen Bautenstand zur Vorlage bei Banken
Häufig verlangen Banken zur Auszahlung einer Rate aus Ihrem Kredit eine Bestätigung eines Sachverständigen zum aktuellen Bautenstand. Diesen ermitteln wir für Sie und tragen die gewünschten Daten in das von der Bank übermittelte Formular ein. Schnell und zuverlässig, mit Stempel der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen.
Gutachten zur Dokumentation festgestellter Mängel
Haben Sie mit Unternehmen zu tun, die jeden Mangel abstreiten und Ihnen erklären, dass sei alles normal und Sie müssten dies hinnehmen? Wir unterstützen Sie mit einer gutachterlichen Stellungnahme unter Berücksichtigung der gültigen Normen und Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Hierbei halten wir die Mängel in Bild und Schrift fest, dokumentieren Anzahl, Menge und Größe, betroffene Bereiche. Außerdem erhalten Sie auf Wunsch einen Lösungsvorschlag zur Mängelbeseitigung nebst Kostenschätzung. Damit Sie eine Größenordnung haben, um die Sie sich mit dem Unternehmen streiten.
Unterstützung beim Durchsetzen von Ansprüchen aufgrund mangelhafter Ausführung
Gerne unterstützen wir Sie auch im Durchsetzen Ihrer Ansprüche bei Vorliegen von Mängeln. Dies kann von der telefonischen Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Unternehmen über die Vorbereitung und Einleitung von Ersatzvornahmen bis zur Begleitung in juristischen Auseinandersetzungen reichen.