Qualitätssicherung

Auch während der Bauphase stehen wir mit Rat zur Seite. So können wir mittels gutachterlicher Stellungnahmen bei Meinungsverschiedenheiten zwischen verschiedenen Beteiligten die meist aufgeheizte Diskussionskultur wieder auf eine sachliche Ebene zurückführen.

Gutachten zum jeweiligen Bautenstand zur Vorlage bei Banken

Häufig verlangen Banken zur Auszahlung einer Rate aus Ihrem Kredit eine Bestätigung eines Sachverständigen zum aktuellen Bautenstand. Diesen ermitteln wir für Sie und tragen die gewünschten Daten in das von der Bank übermittelte Formular ein. Schnell und zuverlässig, mit Stempel der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen.

Gutachten zur Dokumentation festgestellter Mängel

Haben Sie mit Unternehmen zu tun, die jeden Mangel abstreiten und Ihnen erklären, dass sei alles normal und Sie müssten dies hinnehmen? Wir unterstützen Sie mit einer gutachterlichen Stellungnahme unter Berücksichtigung der gültigen Normen und Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik.

Hierbei halten wir die Mängel in Bild und Schrift fest, dokumentieren Anzahl, Menge und Größe, betroffene Bereiche. Außerdem erhalten Sie auf Wunsch einen Lösungsvorschlag zur Mängelbeseitigung nebst Kostenschätzung. Damit Sie eine Größenordnung haben, um die Sie sich mit dem Unternehmen streiten.

Unterstützung beim Durchsetzen von Ansprüchen aufgrund mangelhafter Ausführung

Gerne unterstützen wir Sie auch im Durchsetzen Ihrer Ansprüche bei Vorliegen von Mängeln. Dies kann von der telefonischen Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Unternehmen über die Vorbereitung und Einleitung von Ersatzvornahmen bis zur Begleitung in juristischen Auseinandersetzungen reichen.

Beratung zu Firmen

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht was Bess’res findet!“ Eine Ehe geht man zwar nicht ein, aber trotzdem bindet man sich für die Bauzeit an den jeweiligen Vertragspartner, das ausführende Unternehmen. Denn ein Wechsel ist, wenn der Vertrag einmal geschlossen ist, nur mit extremen finanziellen Einbußen möglich!

Legen Sie deshalb Wert darauf, nur exzellente Firmen mit den Arbeiten an Ihrem Eigenheim zu beauftragen.

Prüfung von Angeboten

Wir prüfen die Angebote von Firmen auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Regeln der Technik. Gleichzeitig untersuchen wir, ob das Angebot seriös kalkuliert wurde, oder ob es spekulative Elemente enthält, die Sie möglicherweise später teuer zu stehen kommen.

Vertragsprüfung

Immer wieder kommt es vor, dass mit den ausführenden Unternehmen kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird. Dies ist die denkbar schlechteste Art der Beauftragung, denn Sie können nie beweisen, was Sie eigentlich zu welchem Preis bestellt haben. Der Ärger ist vorprogrammiert.

Wir unterstützen Sie mit Vertragsmustern, die wir gemeinsam mit dem Architekten auf die jeweilige Leistung abstimmen. Oder prüfen den Vertrag, der Ihnen vorgelegt wird, auf Vollständigkeit, Richtigkeit, mögliche Risiken und deren Verteilung.

Risikobewertung

Wir holen für Sie Bonitätsauskünfte über die zu beauftragende Firma ein und beurteilen die Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Damit Sie Ihr Eigenheim im Rahmen der veranschlagten Kosten und innerhalb des gewünschten Termins fertig stellen können.

Überprüfung von Referenzen

Ergänzend zur Bonitätsprüfung untersuchen wir auch gerne die vom Unternehmer benannten Referenzen. Wir befragen also ehemalige Auftraggeber, wie sie die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen empfunden haben, ob sie mit der Qualität der Leistung zufrieden waren und ob die Abrechnung im vereinbarten Rahmen erfolgte.

Führt man mehrere solcher Befragungen durch, entwickelt sich ein recht gutes Bild von der Arbeitsweise des Unternehmens. Und dies schützt Sie effektiv vor den schwarzen Schafen.